Förderung des Sportstättenbaus – Antragsfristen 2021
Für die Beantragung der Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme sind im Jahr 2021 folgende Termine zu berücksichtigen: Bestandsentwicklungsmaßnahmen und Bestandssicherungsmaßnahmen ab 25.000 € – Abgabe bis spätestens 08.2021 Bestandssicherungsmaßnahmen unter 25.000 € – Abgabe bis spätestens 11.2021 Ihr Ansprechpartner beim SSB für alle Angelegenheiten des Sportstättenbaus ist Herr Stelzer. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Weitere Informationen