Für das Themenfeld „Integration im und durch Sport“ ist unsere Mitarbeiterin Tina Stöter zuständig.
Frau Stöter unterstützt und koordiniert ihr Engagement der Flüchtlingshilfe mit folgenden Schwerpunkten:
- Beratung rund um das Thema „Integration im und durch Sport“
- Begleitung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Vernetzung zwischen Sport und anderen Partnern im Themenfeld
- Raum für Erfahrungsaustausch
- Möglichkeiten für Kompetenzerweiterung und Qualifizierung
- Initiierung von Maßnahmen vor Ort
Die Koordinierungsstelle des Stadtsportbundes Braunschweig ist Teil eines landesweiten Netzwerks.
Ihre Ansprechpartnerin:
Tina Stöter
Tel.: 0531 / 2807424
Email: tstoeter@ssb-bs.de
Downloads:
° Flyer Interaktion Sport
° Teamflyer 2017
Diese Stelle wird gefördert vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. und durch das Land Niedersachsen.
Förderung
Finanzielle Förderung – Integration im und durch Sport
Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.
(LSB-Richtlinien der Förderprogramme müssen berücksichtigt sein)
1. Zielgruppenspezifische Sportangebote
Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den speziellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort ausrichten, können pauschal mit bis zu 1.000,- € für die ersten 12 Monate und bei erneuter Antragsstellung mit 600,- € für die zweiten 12 Monate bezuschusst werden. Sie sollten anschließend als reguläres Vereinsangebot weitergeführt werden.
Eine spezielle Form von Sportangeboten stellen zielgruppenspezifische Schwimmkurse dar, die jeweils zeitlich begrenzt sind. Sie können pauschal mit 400,- € bzw. 600,- € unterstützt werden.
2. Besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder Strategieworkshops, in deren Mittelpunkt das Themenfeld
„Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales“ steht, können mit bis zu 1.000-, € bezuschusst werden.
3a. Kompetenzförderung und Qualifizierung
Bildungsangebote zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz werden ebenso bezuschusst wie die Teilnahme von Einzelpersonen aus den Zielgruppen an Bildungsangeboten und Maßnahmen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000,- €.
3b. Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Die Ausrichtung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. ÜL-C-Ausbildungen) kann mit bis zu 10.000,- € bezuschusst werden, wenn sie speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet ist. Teilnahmebeiträge dürfen dann nicht erhoben werden.
4.Sonstige Einzelmaßnahmen
Vielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den andrer Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.
5.Projekte
Komplexe, umfangreiche Vorhaben können als Projekte finanziell gefördert werden, wenn sie unter anderem vernetzt und nachhaltig angelegt sind. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.