Dem Präsidium nach § 12 (2) der Satzung des Stadtsportbundes (zuletzt geändert in 2023) obliegt die rechtliche Vertretung des SSB im Sinne des § 26 BGB. Daneben vertreten alle Präsidiumsmitglieder den SSB im Rahmen ihrer Zuständigkeiten laut Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung des Präsidiums:




