Leistungsbedingungen Deutsches Sportabzeichen

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Deutschen Sportabzeichens

Das Sportabzeichen ist das sportliche Ehrenzeichen des Deutschen Sportbundes.

Das Sportabzeichen ist eine Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit, die jeder in Deutschland und im Ausland erwerben kann, der sich erfolgreich an den Prüfungen beteiligt. Es wird von dem Kalenderjahr an, in dem Schüler das 8. Lebensjahr vollenden als Deutsches Jugendsportabzeichen und in dem Erwachsene das 18. Lebensjahr vollenden als Deutsches Sportabzeichen verliehen, wenn die für das Lebensalter des Bewerbers geforderte Leistung je einer Bedingung aus den vier Gruppen im Laufe eines Kalenderjahres erfüllt worden ist. Zusätzlich hat jeder Prüfling die allgemeine Schwimmfähigkeit nachzuweisen.

Das Deutsche Schülersportabzeichen kann auch an Jungen und Mädchen verliehen werden, die im Jahr der Prüfung das 6. oder 7. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für das 8. Lebensjahr geforderten Leistungen erfüllt haben. Das Deutsche Sportabzeichen ist als Ehrenzeichen staatlich anerkannt.

Bei der Anrechnung von Goldenen Sportabzeichen mit der Zahl (ab 10) für Erwachsene gilt, dass es nicht Bedingung ist, dass die Prüfungjahre ununterbrochen aufeinander folgen. Prüfungen für das Schüler- bzw. Jugendsportabzeichen werden nicht angerechnet. Nachträgliche Verleihungen sind bis ein Jahr nach der Prüfung möglich.

Wer 17 Jahre alt ist und eine Ausführung des Deutschen Jugendsportabzeichens verliehen bekommen hat, ist berechtigt, auch das Europäische Jugendsportabzeichen zu tragen.

In diesen Disziplinen können Leistungen für das Sportabzeichen erbracht werden:

Schwimmen, Laufen, Wandern, Weitsprung, Standweitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen, Schlagball, Wurfball, Schleuderball, Medizinballwerfen, Steinstoßen, Gewichtheben und Bankdrücken, Geräteturnen, Radfahren, Inline Skating Die Prüfungen sind öffentlich abzuhalten. Jedem Interessenten muss die Anwesenheit möglich sein. Der Bewerber um das Deutsche Sportabzeichen (für Erwachsene) muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bei allen Prüfungen sollen immer zwei Prüfer mit der für die jeweilige Sportart ausgestellten Prüfberechtigungen anwesend sein.

Die Durchführung von Sportabzeichenprüfungen der Behinderten obliegt den örtlichen Behinderten-Sportgemeinschaften, die beim Landes- oder Kreissportbund oder beim Prüfungsobmann erfragt werden können.

Informationen über die Leistungsbedingungen und Materialien des deutschen Sportabzeichens können Sie sich hier als pdf-file herunterladen.

 

Ansprechpartner:

Name: Marion Bode

Telefon:0531-80077

E-Mail: mbode@ssb-bs.de