Förderung des Sportstättenbaus 2019

Förderung des Sportstättenbaus 2019

Mit Schreiben vom 11. September 2018 hat der Vorstand des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) die Sportbünde informiert, dass für den Bewilligungszeitraum 2019 abweichend von den „Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ folgende Regelungen gelten:

  1. Alle Anträge über 25.000 € Gesamtausgaben müssen bis zum 01.10.2018 beim LSB vorliegen – dies entspricht dem üblichen Prozedere.
  2. Für Maßnahmen, bei denen die konkrete Planung bis zum 01.10.2018 noch nicht abgeschlossen ist, wird die Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen bis zum 30.10.2018 verlängert. Der detaillierte Ablauf für die Bezuschussung dieser Maßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kommuniziert.
  3. Abweichend von den Durchführungsbestimmungen muss die Auflistung aller Maßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben bis spätestens 31.10.2018 beim LSB vorliegen.

Diese Festlegungen sollen den zusätzlichen Finanzbedarf im Sportstättenbau der Vereine für 2019 konkret darlegen und stehen im Zusammenhang mit diesbezüglichen sportpolitischen Aktivitäten seitens des LSB.