Vereinsservice

Ansprechpartner:

Stadtsportbund Braunschweig e.V.
Vereinsservice
Uwe Stelzer

Stelzer

Frankfurter Straße 279
38122 Braunschweig,
Tel: (0531) 82 111
Fax: (0531) 89 43 22
eMail: ustelzer@ssb-bs.de

 

Aktualisiert, erweitert und neu aufgelegt: DOSB-Leitfaden „Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“

Zu Beginn des Jahres hatte der Stadtsportbund Braunschweig seine Mitgliedsvereine und -verbände bereits über das Erscheinen eines Leitfadens der DOSB-Führungsakademie zur  praktischen Fragen der Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern informiert.

Seit der Drucklegung der ersten Auflage gibt es eine Reihe von Entwicklungen und Veränderungen, die in den jetzt um 11 Seiten erweiterten und aktualisierten Neudruck der Broschüre aufgenommen wurden.

Die von den Rechts- und Steuerexperten Stefan Wagner und Horst Lienig konzipierte und inhaltlich gestaltete Broschüre bietet auf jetzt 52 Seiten einen umfassenden Blick auf die rechtlichen Bedingungen, die bei der Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu beachten sind.

Informationen zum Thema und zur Broschüre erhalten Sie beim Stadtsportbund Braunschweig. Einen Info-Flyer zum Leitfaden und das Bestellformular zum Download finden Sie hier

Quelle: DOSB-Führungsakademie

Landesweiter Aktionstag „Natur aktiv erleben“

Zur Aktion laden der LandesSportBund Niedersachsen, die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und der Medienpartner NDR 1 Niedersachsen ein. Gefördert wird die Aktion von der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung, der Niedersächsischen Bingo-Stiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit, der Stiftung Zukunft Wald und den Sparkassen in Niedersachsen. Es ist der dritte landesweite Aktionstag der Partner.

Mit dabei ist auch die Akademie des Sports des LandesSportBundes Niedersachsen mit dem Forum: „Natur sportlich erleben – (k)ein Ende im Gelände?“ am Standort Clausthal-Zellerfeld.

In aktiven Pausen können Teilnehmende Natursportangebote kennenlernen, das „Parksportabzeichen“ erproben und sich über die Natur im Harz zu informieren. Vorträge halten Dr. Stefan Türk vom Institut für Natursport und Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln, der Sportwissenschaftler Dr. Jan Gerlach und Karsten Peiffer, Leiter des Niedersächsischen Forstamtes Clausthal. Außerdem dabei sind der Geschäftsführer des Nationalparks Harz, Andreas Pusch, und der Vorsitzender IG Klettern, Axel Hake.

Akademie des Sports, Adolf-Ey-Str. 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld

  1. Juni ab 10:30 Uhr

Anmeldungen an Cornelia Gerber, E-Mail: cgerber@akademie.lsb-nds.de

Unterlagen zur Anmeldung findet Ihr hier.

 

Unterlagen zur Informationsveranstaltung „Führungszeugnis“ sind erarbeitet

Wie anlässlich der Informationsveranstaltung „Erweitertes Führungszeugnis“ in Wenden vom Präsidenten des Stadtsportbundes Braunschweig e.V. (SSB) Franz Matthies den anwesenden Vereins- und Verbandsvertretern zugesagt, stehen den Mitgliedsvereinen und -verbänden des SSB nun die Unterlagen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des § 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zur Verfügung.

Der zuständige Abteilungsleiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Herr Albinus erläutert in einem Anschreiben noch einmal die Regelungen des Verfahrens und bietet die Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen aus dem Bereich des Sports an.

Weiterhin enthalten ist in den Unterlagen ein Entwurf der Braunschweiger Vereinbarung zu § 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für den Bereich „Sportvereine“ in der Fassung der Braunschweiger Empfehlung zu SGB VIII. Die Vereinbarung wird ergänzt durch mehrere Anlagen. Diese beinhalten u.a. Erläuterungen zum Verfahren der Vorlage von Führungszeugnissen, Hinweise zum Datenschutz bei der Speicherung der Daten und verschiedene Vorlagen zur Dokumentation der Einsichtnahme.

Die Unterlagen zur Thematik „Führungszeugnis“ finden Vereine und Verbände im Downloadbereich des Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig.

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Übergangsfrist für die Verwendung der neuen Muster für Spendenbescheinigungen.

Die Finanzverwaltung will es nicht beanstanden, wenn die eigentlich für Zuwendungen ab dem 1.1.2014 zu verwendenden Muster für Zuwendungsbestätigungen erst ab 2015 zum Einsatz kommen. Die bisherigen Muster dürfen bis dahin weiter verwendet werden.

Die im Bundessteuerblatt (Teil I 2013 S. 1333) veröffentlichten Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2014 zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 31. Dezember 2014 noch die nach bisherigen Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 30. August 2012, BStBl I S. 884) weiter verwendet werden.

Zur Erläuterung des Haftungshinweises in den veröffentlichten Mustern für Zuwendungsbestätigungen wird auf folgendes hingewiesen: Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen. Zuwendungsbestätigungen dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 63 Absatz 5 Abgabenordnung (AO) vorliegen:

Die Erlaubnis wird an die Erteilung eines Freustellungsbescheides nach § 60a Absatz 1 AO, eines Freistellungsbescheides oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid geknüpft. Ist der Bescheid nach § 60a AO älter als drei Kalenderjahre oder ist der Freistellungsbescheid – beziehungsweise sind die Anlagen zum Körperschaftsteuerbescheid – älter als fünf Jahre, darf die Körperschaft keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen (Nummer 3 des AEAO zu § 63)

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ergänzt das BMF-Schreiben vom 7. November 2013 (BStBl I S. 1333).

BMF, Schreiben vom 26.03.2014, IV C4 – S 2223/07/0018 :005

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Informationsveranstaltung „Führungszeugnis“ findet starke Resonanz

Mehr als 70 Vertreterinnen und Vertreter von Sportvereinen und SAM_0839Fachverbänden haben die gemeinsame Informationsveranstaltung des Stadtsportbundes Braunschweig, der Sportjugend Braunschweig und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Erweiterten Führungszeugnis in den Vereinen und Verbänden besucht.

Der zuständige Abteilungsleiter des Fachbereichs Herr AlbinuSAM_0837s erläuterte anschaulich und anhand praktischer Beispiele die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre Relevanz für die praktische Umsetzung in der täglichen Vereins- und Verbandsarbeit.

Breiten Raum nahm die anschließende Beantwortung zahlreicher Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Problemen bei der Anwendung der Regelungen in den Vereinen und Verbänden ein.

Abschließend erklärte der Präsident des Stadtsportbundes Braunschweig Franz Matthies, dass zwischen dem Stadtsportbund Braunschweig und dem Fachbereich der Stadt die enge Kooperation zur aktiven Unterstützung der Vereine und Verbände weitergeführt und umgesetzt werden wird.

Kassenprüfung und Rechenschaftsbericht

Immer wieder gibt es in der Praxis Schwierigkeiten bei der Bewertung der Themen „Kassenprüfung“ und „Berichtspflicht“. Häufig wird die Kassenprüfung als „notwendige Übel“ angesehen, weil sie die QualifixSatzung festschreibt. Über die Pflichten und damit verbundenen Rechte informierten sich knapp 50 Vertreterinnen und Vertreter von Sportvereinen und Fachverbänden des Stadtsportbundes Braunschweig und des Kreissportbundes Wolfenbüttel bei einer Führungskräftefortbildung in Braunschweig. Fachreferent Wolfgang Reinefeld informierte die Teilnehmer anhand zahlreicher Beispiele aus der Vereinspraxis kompakt und informativ über das Zusammenspiel von Vorstand und Kassenprüfern als Partner im Interesse des Vereins sowie ihre gemeinsame Verantwortung gegenüber den Vereinsmitgliedern.

Logo_SSBNeue Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen seit 1.1.2014 verbindlich

Mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2013 wurden neue Muster für Zuwendungsbestätigungen („Spendenformulare“) vorgelegt. Ausschließlich diese Formulare sind ab dem 1.1.2014 verbindlich.

Mit den neuen Formularen werden die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBI. I, S. 556) ergeben.

Die Überarbeitungen in den Formularen beziehen sich im Wesentlichen auf das neue Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung. Dieses Verfahren löst die sogenannte vorläufige Bescheinigung ab.

Vorlagen der neuen Zuwendungsbestätigungen über

§  Geldzuwendungen / Mitgliedsbeiträge

§  Sachzuwendungen

§  Sammelbestätigung über Geldzuweisungen / Mitgliedsbeiträge

finden Vereine und Verbände als ausfüllbare Muster im Downloadbereich des Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig.

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Intranet – Die Bestandserhebung 2014Foto 2 für SSB-Homepage

Jährlich müssen die Mitgliedsvereine des LandesSportBundes QualifixNiedersachsen (LSB) bis zum 31. Foto 1 für SSB-HomepageJanuar ihre Bestandsdaten online übermitteln. Gleichzeitig ermöglicht das LSB-Intranet eine ganzjährige Pflege wichtiger Vereinsdaten. Was leistet dieses System und welche Änderungen gibt es 2014? Dieser Frage gingen über 30 Vereinsführungskräfte aus Braunschweig, Wolfenbüttel und Salzgitter zum Auftakt der diesjährigen Seminarreihe des Stadtsportbundes Braunschweig in den Räumen der Oskar-Kämmer-Schule nach. Referent Wolfgang Behrens aus Peine informierte kompakt und anschaulich über das aktuelle Datenerhebungsprogramm. Breiten Raum nahm die Beantwortung der Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Umsetzung im Verein ein. Auf sehr positive Resonanz stießen die abschließenden Empfehlungen zur Umsetzung in den verschiedenen Vereinsverwaltungsprogrammen.

Die VBG – Die gesetzliche Unfallversicherung im Sportverein

Welcher Personenkreis ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert und welche Leistungen erbringt sie?

Mit dieser Frage befassten sich 17 Vertreterinnen und Vertreter des Stadtsportbundes Braunschweig und des Kreissportbundes Wolfenbüttel in einem Qualifix-Seminar des SSB Braunschweig. Dargestellt wurden der versicherte Personenkreis, die Leistungen der Versicherung und – anhand von praktischen Beispielen – das Vorgehen im Versicherungsfall.

Der Referent Thomas Ehrhorn von der Hauptverwaltung der VBG aus Hamburg stellte in seiner Präsentation die versicherten Personengruppen vor, die von der Rahmenvereinbarung des LSB Niedersachsen mit der VBG erfasst sind. Er empfahl den Vereinen, ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter und Funktionäre im Rahmen der Ehrenamtsversicherung freiwillig zu versichern. Anhand zahlreicher Praxisfälle konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über das breite Spektrum der Leistungen der VBG verschaffen.

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BMF verschärft Satzungsanforderungen für die Ehrenamtspauschale

Mit Schreiben vom 22.04.2009 (IV C 4 – S 2121/07/0010) nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut Stellung zur Ehrenamtspauschale – und verschärft die Satzungsanforderungen für Vergütungen an den Vorstand.
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Es ist „amtlich“: Freiwilliger Unfallversicherungsschutz für Vereine kommt!

Prof. Gerhard Geckle, Freiburg

Nach der Billigung des Bundesrats wurde das „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I vom 04.11.08 – S. 2130).
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Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung – jetzt freiwilliger Schutz für alle Ehrenamtler

Am 4. November 2008 trat das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Vereine – der freiwillige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ausgeweitet. Künftig können sich alle ehrenamtlichen Helfer (nicht nur Mitglieder) freiwillig über die zuständige Berufsgenossenschaft versichern. Bisher galt das nach § 6 (1) des VII. Sozialgesetzbuchs nur für gewählte Ehrenamtsträger (also vor allem den Vorstand). Jetzt können sich auch „beauftragte“ Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig versichern – praktisch also alle Personen, für die der Verein einen Versicherungsschutz beantragt.
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BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Anwendung des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) – die so genannte Ehrenamtspauschale – vorgelegt.
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Neue Formulare zur Unfall-Schadenmeldung

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Schadenfälle immer sofort gemeldet werden müssen. Denn jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, diesen sofort zu melden.

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Veränderte gesellschaftliche Anforderungen in den verschiedensten Bereichen wirken sich auch auf Angebote und Aufgaben von Vereinen aus. Betroffen davon ist die Organisations- und Mitarbeiterstruktur, das Verständnis von Vereinsführung und oft auch die gesamte Philosophie des Vereins.

Vielfach machen neue Trends und hohe Erwartungen an das Vereinsleben ein schnelles Reagieren des Vereins notwendig. Die Folgen sind eine immer umfassendere Anzahl von Angeboten, eine Effektivierung der Verwaltung und eine stärkere Kooperation mit anderen Sportanbietern.

Information, Beratung, Schulung und Vermittlung sind die Handlungsfelder, in denen der Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig seine Aktivitäten für die Vereine und Verbände unserer Stadt intensivieren möchte.

Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • regelmäßige Information zu Serviceangeboten, überfachlichen und sportpolitischen Themen
  • Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungen für Vereinsführungskräfte
  • Bereitstellung von Arbeitshilfen (Checklisten, Mustersatzungen, Musterverträge u.a.)
  • aktuelle Urteile, Erlasse und Gesetzesänderungen zur täglichen Vereinspraxis

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