Ansprechpartner:
Stadtsportbund Braunschweig e.V.
Vereinsservice
Uwe Stelzer
Frankfurter Straße 279
38122 Braunschweig,
Tel: (0531) 82 111
Fax: (0531) 89 43 22
eMail: ustelzer@ssb-bs.de
Aktualisiert, erweitert und neu aufgelegt: DOSB-Leitfaden „Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“Zu Beginn des Jahres hatte der Stadtsportbund Braunschweig seine Mitgliedsvereine und -verbände bereits über das Erscheinen eines Leitfadens der DOSB-Führungsakademie zur praktischen Fragen der Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern informiert. Seit der Drucklegung der ersten Auflage gibt es eine Reihe von Entwicklungen und Veränderungen, die in den jetzt um 11 Seiten erweiterten und aktualisierten Neudruck der Broschüre aufgenommen wurden. Die von den Rechts- und Steuerexperten Stefan Wagner und Horst Lienig konzipierte und inhaltlich gestaltete Broschüre bietet auf jetzt 52 Seiten einen umfassenden Blick auf die rechtlichen Bedingungen, die bei der Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu beachten sind. Informationen zum Thema und zur Broschüre erhalten Sie beim Stadtsportbund Braunschweig. Einen Info-Flyer zum Leitfaden und das Bestellformular zum Download finden Sie hier Quelle: DOSB-Führungsakademie |
Landesweiter Aktionstag „Natur aktiv erleben“Zur Aktion laden der LandesSportBund Niedersachsen, die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und der Medienpartner NDR 1 Niedersachsen ein. Gefördert wird die Aktion von der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung, der Niedersächsischen Bingo-Stiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit, der Stiftung Zukunft Wald und den Sparkassen in Niedersachsen. Es ist der dritte landesweite Aktionstag der Partner. Mit dabei ist auch die Akademie des Sports des LandesSportBundes Niedersachsen mit dem Forum: „Natur sportlich erleben – (k)ein Ende im Gelände?“ am Standort Clausthal-Zellerfeld. In aktiven Pausen können Teilnehmende Natursportangebote kennenlernen, das „Parksportabzeichen“ erproben und sich über die Natur im Harz zu informieren. Vorträge halten Dr. Stefan Türk vom Institut für Natursport und Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln, der Sportwissenschaftler Dr. Jan Gerlach und Karsten Peiffer, Leiter des Niedersächsischen Forstamtes Clausthal. Außerdem dabei sind der Geschäftsführer des Nationalparks Harz, Andreas Pusch, und der Vorsitzender IG Klettern, Axel Hake. Akademie des Sports, Adolf-Ey-Str. 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Anmeldungen an Cornelia Gerber, E-Mail: cgerber@akademie.lsb-nds.de Unterlagen zur Anmeldung findet Ihr hier. |
Unterlagen zur Informationsveranstaltung „Führungszeugnis“ sind erarbeitetWie anlässlich der Informationsveranstaltung „Erweitertes Führungszeugnis“ in Wenden vom Präsidenten des Stadtsportbundes Braunschweig e.V. (SSB) Franz Matthies den anwesenden Vereins- und Verbandsvertretern zugesagt, stehen den Mitgliedsvereinen und -verbänden des SSB nun die Unterlagen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des § 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zur Verfügung. Der zuständige Abteilungsleiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Herr Albinus erläutert in einem Anschreiben noch einmal die Regelungen des Verfahrens und bietet die Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen aus dem Bereich des Sports an. Weiterhin enthalten ist in den Unterlagen ein Entwurf der Braunschweiger Vereinbarung zu § 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für den Bereich „Sportvereine“ in der Fassung der Braunschweiger Empfehlung zu SGB VIII. Die Vereinbarung wird ergänzt durch mehrere Anlagen. Diese beinhalten u.a. Erläuterungen zum Verfahren der Vorlage von Führungszeugnissen, Hinweise zum Datenschutz bei der Speicherung der Daten und verschiedene Vorlagen zur Dokumentation der Einsichtnahme. Die Unterlagen zur Thematik „Führungszeugnis“ finden Vereine und Verbände im Downloadbereich des Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig. |
Übergangsfrist für die Verwendung der neuen Muster für Spendenbescheinigungen.Die Finanzverwaltung will es nicht beanstanden, wenn die eigentlich für Zuwendungen ab dem 1.1.2014 zu verwendenden Muster für Zuwendungsbestätigungen erst ab 2015 zum Einsatz kommen. Die bisherigen Muster dürfen bis dahin weiter verwendet werden. Die im Bundessteuerblatt (Teil I 2013 S. 1333) veröffentlichten Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2014 zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 31. Dezember 2014 noch die nach bisherigen Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 30. August 2012, BStBl I S. 884) weiter verwendet werden. Zur Erläuterung des Haftungshinweises in den veröffentlichten Mustern für Zuwendungsbestätigungen wird auf folgendes hingewiesen: Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen. Zuwendungsbestätigungen dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 63 Absatz 5 Abgabenordnung (AO) vorliegen: Die Erlaubnis wird an die Erteilung eines Freustellungsbescheides nach § 60a Absatz 1 AO, eines Freistellungsbescheides oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid geknüpft. Ist der Bescheid nach § 60a AO älter als drei Kalenderjahre oder ist der Freistellungsbescheid – beziehungsweise sind die Anlagen zum Körperschaftsteuerbescheid – älter als fünf Jahre, darf die Körperschaft keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen (Nummer 3 des AEAO zu § 63) Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ergänzt das BMF-Schreiben vom 7. November 2013 (BStBl I S. 1333). BMF, Schreiben vom 26.03.2014, IV C4 – S 2223/07/0018 :005 |
BMF verschärft Satzungsanforderungen für die Ehrenamtspauschale
Mit Schreiben vom 22.04.2009 (IV C 4 – S 2121/07/0010) nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut Stellung zur Ehrenamtspauschale – und verschärft die Satzungsanforderungen für Vergütungen an den Vorstand.
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Es ist „amtlich“: Freiwilliger Unfallversicherungsschutz für Vereine kommt!
Prof. Gerhard Geckle, Freiburg
Nach der Billigung des Bundesrats wurde das „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I vom 04.11.08 – S. 2130).
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Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung – jetzt freiwilliger Schutz für alle Ehrenamtler
Am 4. November 2008 trat das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Vereine – der freiwillige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ausgeweitet. Künftig können sich alle ehrenamtlichen Helfer (nicht nur Mitglieder) freiwillig über die zuständige Berufsgenossenschaft versichern. Bisher galt das nach § 6 (1) des VII. Sozialgesetzbuchs nur für gewählte Ehrenamtsträger (also vor allem den Vorstand). Jetzt können sich auch „beauftragte“ Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig versichern – praktisch also alle Personen, für die der Verein einen Versicherungsschutz beantragt.
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BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Anwendung des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) – die so genannte Ehrenamtspauschale – vorgelegt.
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Neue Formulare zur Unfall-Schadenmeldung
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Schadenfälle immer sofort gemeldet werden müssen. Denn jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, diesen sofort zu melden.
Veränderte gesellschaftliche Anforderungen in den verschiedensten Bereichen wirken sich auch auf Angebote und Aufgaben von Vereinen aus. Betroffen davon ist die Organisations- und Mitarbeiterstruktur, das Verständnis von Vereinsführung und oft auch die gesamte Philosophie des Vereins.
Vielfach machen neue Trends und hohe Erwartungen an das Vereinsleben ein schnelles Reagieren des Vereins notwendig. Die Folgen sind eine immer umfassendere Anzahl von Angeboten, eine Effektivierung der Verwaltung und eine stärkere Kooperation mit anderen Sportanbietern.
Information, Beratung, Schulung und Vermittlung sind die Handlungsfelder, in denen der Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig seine Aktivitäten für die Vereine und Verbände unserer Stadt intensivieren möchte.
Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:
- regelmäßige Information zu Serviceangeboten, überfachlichen und sportpolitischen Themen
- Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungen für Vereinsführungskräfte
- Bereitstellung von Arbeitshilfen (Checklisten, Mustersatzungen, Musterverträge u.a.)
- aktuelle Urteile, Erlasse und Gesetzesänderungen zur täglichen Vereinspraxis
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