Förderung des Sportstättenbaus 2019
Mit Schreiben vom 11. September 2018 hat der Vorstand des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) die Sportbünde informiert, dass für den Bewilligungszeitraum 2019 abweichend von den „Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ folgende Regelungen gelten: Alle Anträge über 25.000 € Gesamtausgaben müssen bis zum 01.10.2018 beim LSB vorliegen – dies entspricht dem üblichen Prozedere. Für…
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